Unsere Leistungen:

 

Vorgerichtliches Mahnwesen

Im vorgerichtlichen Mahnverfahren wird der Schuldner mit einem ersten Mahnschreiben durch uns angemahnt.
Nach 14 Tagen erfolgt das zweite Mahnschreiben.

 

Telefoninkasso

Nach Ablauf des regulären Mahnlaufes erfolgt die telefonische Kontaktaufnahme mit dem Schuldner, um so eine
Einigung zu erzielen. Unser hochqualifiziertes Personal versucht in diesem Schritt, den Schuldner von seiner Zahlungspflicht zu überzeugen und ihn zu einer Zahlung zu bewegen.

 

Gerichtliches Mahnverfahren

Erst wenn das vorgerichtliche Mahnverfahren nicht erfolgreich beendet werden konnte, beginnen wir, nach
Rücksprache mit Ihnen,  mit dem gerichtlichen Mahnverfahren. Aufgrund der intensiven Vorabprüfung der Forderung
durch unsere Juristen können eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren bereits im Vorfeld verhindert werden. Sollte
es dennoch erforderlich sein, führt der Vertragsanwalt von  Optima Inkasso dies schnell und unkompliziert durch. Insbesondere im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten können wir unser über Jahre erworbenes Wissen gezielt
im Sinne des Kunden einsetzen.

 

Zwangsvollstreckung

Wenn der Schuldner trotz des vorliegenden Vollstreckungsbescheides keine Zahlung leistet, nimmt unser erfahrenes Zwangsvollstreckungs-Team die Bearbeitung auf. Neben der Anbringung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen auf den Schuldnerkonten, bei den Rentenanstalten und/oder Arbeitgebern gehören die Beauftragungen von Gerichtsvollziehern zu unserem Tagesgeschäft. Der Gerichtsvollzieherauftrag ist heute oftmals mit der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gekoppelt und nachdem der Schuldner dadurch seine wirtschaftliche Situation offenbart
hat, können mögliche Pfändungen von Vermögenswerten angebracht oder alle Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung ausgeschöpft werden.
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